Freitag, 15. März 2013

Konzessionsrichtlinie (Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung)

Quelle: Blog Arbeit/Wirtschaft


Konzessionsrichtlinie
– Abkehr vom Wachstum-durch-Marktöffnung-Modell der Kommission?



In der aktuellen Diskussion zum Vorschlag über eine Konzessionsrichtlinie *) prallen einmal mehr entgegengesetzte Vorstellungen über die Rolle und Zukunft öffentlicher Dienstleistungen aufeinander.

Dabei geht es um einen Rechtsakt über Bau- und Dienstleistungskonzessionen, welcher u.a. auch die öffentlichen Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung umfasst.



Die im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments mehrheitlich beschlossenen Kompromisse (Juvin-Bericht
**) bringen zwar einige Verbesserungen, indem sie Unklarheiten des Kommissionsvorschlags bereinigen.
Jedoch bleibt der mehrheitlich konservative-liberal besetzte Binnenmarkt-ausschuss bei der grundsätzlichen Ausrichtung des Vorschlags:
Als Ziel der Konzessionsrichtlinie nennt der Juvin-Bericht unter anderem, dass mit diesem Rechtsakt der Wettbewerb bei den öffentlichen Dienstleistungen
stimuliert werden kann.

Die Mehrheit im
Binnenmarktausschuss lehnte auch die verstärkte Verankerung sozialer Kriterien ab!
Daher ist in Zukunft etwa die Durchsetzung der Kollektivverträge und die bisherige Berücksichtigung des Arbeitsrecht durch die Unternehmen keine Bedingung für den Erhalt einer Konzession.



Doch die mittlerweile über 1,2 Millionen Unterschriften der Bürgerinitiative Right2Water
***), der zunehmende Protest und die mediale Berichterstattung, ließen Binnenmarkt-Kommissar Barnier doch nicht ganz unberührt.


In einem Gastkommentar ****) in einer österreichischen Tageszeitung verteidigtder Kommissar seinen Vorschlag und vor dem Binnenmarktausschuss signalisiert er sogar ein Einlenken bei einigen Fragen.
Jedoch:
Die grundlegende Philosophie der Kommission zu den öffentlichen Dienstleistungen bleibt bedauerlicher Weise unberührt.




Zu so dramatischen Entwicklungen wie bei der Wasserprivatisierung in Griechenland wird es in Österreich vorerst nicht kommen, zur Anpassung an Vorgaben der Konzessionsrichtlinie – so sich in den Verhandlungen nicht massive Änderungen in der Richtlinie ergeben – aber durchaus.

Will die öffentliche Hand eine Dienstleistung in Zukunft weiterhin selbst erbringen, wäre dies nur im Rahmen der eng gesteckten Grenzen zulässig: Schon eine private Beteiligung von 1 % bedeutet, dass die Dienstleistung nicht mehr „inhouse“ – also selbst – erbracht werden darf. Die gesamte Dienstleistung müsste dann europaweit ausgeschrieben werden. 



*) siehe Text der Konzessionsrichtlinie unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/modernising_rules/COM2011_897_de.pdf


**) siehe Text des Juvin-Berichts unter:

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201302/20130204ATT60442/20130204ATT60442EN.pdf
***) zu "Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht" siehe unter:
http://www.right2water.eu/de****) zu "Gastkommentar" siehe unter:http://derstandard.at/1353209139947/Bruessel-Wien-und-der-Kampf-ums-Wasser

Den kompletten beitrag siehe unter:
http://blog.arbeit-wirtschaft.at/konzessionsrichtlinie-abkehr-vom-wachstum-durch-marktoffnung-modell-der-kommission/


siehe auch:
WASSER darf nicht privaten Gewinninteressen überlassen werden !
http://gkrejci.blogspot.co.at/2013/02/wasser-darf-nicht-privaten.html





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