"Die Bunten" wurde demnach zu Recht von der Welser Gemeinderatswahl ausgeschlossen
Die Gemeinderatswahl in Wels muss nicht wiederholt werden.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Wahlanfechtung der rechtsextremen Liste "Die Bunten" am Freitag abgewiesen. Die Partei war von der Wahl am 27. September 2009 ausgeschlossen worden - zu recht, wie die Verfassungsrichter nun befanden:
Sie bewerteten das Vorhaben der Partei, mit ausländerfeindlichen Parolen bei der Wahl anzutreten, als Akt der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes und gaben daher der Landeswahlbehörde recht. Die Bunten hatten am Mittwoch zur Wahl von FP-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz aufgerufen.
Die von den Bunten vorgelegten Wahlvorschläge seien angesichts des Umfeldes der Kandidaten "als - von der Verfassungsrechtsordnung verpönte - unzulässige Akte national-sozialistischer Wiederbetätigung zu werten", heißt es im VfGH-Erkenntnis.
Die Vertreibung vorgeblich "volksfremder Elemente" und die Verfolgung "rassenpolitischer" Pläne sei erklärtes Hauptziel der NSDAP gewesen, schreiben die Verfassungsrichter:
"Ebendiese Ziele aber machte die einschreitende wahlwerbende Gruppe - auch durch ihr Verhalten im Vorfeld der Wahl - zu ihrem ausschließlichen Thema in der Wahlwerbung, die sich in fremdenfeindlichen Schlagworten erschöpfte."
Beim Spitzenkandidaten der Gruppe wurden außerdem im Rahmen einer Hausdurchsuchung 2007 rechtsextreme Pamphlete wie Gerd Honsiks "Freispruch für Hitler" und Adolf Hitlers "Mein Kampf" gefunden, außerdem darf der Aktivist laut einem Urteil des Landesgerichts Linz als "Brauner" bezeichnet werden.
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