Montag, 22. September 2014

Politik: Beruf oder doch Berufung?


Abgeordnete sind von Wahlmännern abzugrenzen. Während Abgeordnete für eine bestimmte Dauer die Wähler vertreten, haben Wahlmänner lediglich eine Stimme in einer einzelnen konkreten Wahl. 

Abgeordnete sind allgemein durch eine Institution oder kollektive Persönlichkeit beauftragte und in deren Namen und mit deren Legitimität stellvertretend handelnde Personen.
Im modernen und politikwissenschaftlichen Sprachgebrauch ist die Bezeichnung nur auf die Personen bezogen, welche durch eine demokratische Wahl der Bürger Mitglied eines Parlaments sind.

Staatsrechtlich und demokratietheoretisch liegt die Bedeutung der Abgeordneten in ihrer Funktion, Mitglieder derjenigen Körperschaft zu sein, die in Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und stellvertretend für das Volk allgemeinverbindliche Entscheidungen trifft.

Stellvertretung heißt in repräsentativen Demokratien die Gewährleistung der Zugänglichkeit, Ansprechbarkeit und Reaktionsfähigkeit gegenüber den Wünschen und Forderungen der Bürger.

Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat.


In Österreich 
wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. „Beauftragter“) bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. 
Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat und zu den Landtagen. Da die Ländervertreter im Bundesrat nicht direkt gewählt werden, bezeichnet man sie als Mitglieder des Bundesrates und nicht als Abgeordnete.
Grundsätzlich haben Abgeordnete ein freies Mandat (Ein Mandat ist ein Abgeordnetensitz). Das bedeutet, dass niemand sie zwingen darf, eine andere als die eigene Meinung zu vertreten. In der Praxis aber herrscht weitgehend die sogenannte Fraktionsdisziplin, d.h., dass bei Abstimmungen in den meisten Fällen die Abgeordneten einer Partei einheitlich abstimmen.

Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört.

Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordnetenwenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte

Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Er unterliegt keiner Fraktionsdisziplin und kann rein nach seinem Gewissen entscheiden. Sind die Mehrheitsverhältnisse knapp, so kann er damit zum „Zünglein an der Waage“ werden.


Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder inoffiziell als Europaabgeordnete bezeichnet. 
Sie werden seit 1979 alle fünf Jahre in Europawahlen direkt gewählt; zuvor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt.


Politik wurde seit dem 20. Jhdt. mehr und mehr ein eigener Beruf und die Fragen welche sich die Wähler, bzw potenzielle Wähler stellen, sollten sich die Abgeordneten
immer wieder selbst stellen :

- in wie weit ist er/sie hauptsächlich in den Partei politischen Qualifikationsverfahren verstrickt ?
- in wie weit ist er/sie hauptsächlich an der Karriere innerhalb der Parteien interessiert ?
- in wie weit ist bei ihm/ihr die Zugänglichkeit und Ansprechbarkeit gegenüber den Wünschen und Forderungen der Bürger und Bürgerinnen gewährleistet ?
- in wie weit vertritt er/sie NOCH stellvertretend die Bürger und Bürgerinnen welche ihn/sie gewählt haben ?
- in wie weit vertritt er/sie NUR mehr die sogenannte Fraktionsdisziplin ?



Zusätzliche Infos siehe unter:
http://bilgungwissen.blogspot.co.at/2014/09/politik-als-beruf.html






1 Kommentar:

  1. Dieser Band gibt in Form von Länderartikeln einen Überblick über die politische Klasse von Berufspolitikern in 19 westlichen Demokratien sowie den jungen Demokratien Ostmitteleuropas.
    Das besondere Augenmerk der Autoren gilt dabei den Abgeordneten der nationalen Parlamente. Die Darstellung folgt einem einheitlichen Schema und ermöglicht Vergleiche über Ländergrenzen. Gegenstand der Artikel sind:
    - der historische Prozeß politischer Professionalisierung,
    - die institutionellen Rahmenbedingungen,
    - Ausdehnung und Strukturmerkmale der politischen Klasse heute,
    - typische Rekrutierungs- und Karrieremuster von Politikern,
    - Finanzierung und Einkommen der politischen Klasse,
    - Legitimationsprobleme und aktuelle Reformdebatten.

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