Quelle: publikation.fes-gegen-rechtsextremismus.de
Bei Rechtsradikalismus handelt es sich um eine politische Ideologie, die um den
Mythos einer homogenen Nation kreist – ein romantischer und populistischer Ultranationalismus, der der liberalen, pluralistischen Demokratie
mit ihren grundlegenden Prinzipien des Individualismus und Universalismus feindlich gegenübersteht.
Die Exklusionskriterien im rechtsradikalen Diskurs können auf ethnischer Zugehörigkeit, Kultur, Religion und/oder dem Geschlecht beruhen.
Analytisch gesehen
sind diese Kriterien natürlich voneinander abgegrenzt, und jedes hat
seine ganz besondere Logik. In der Realität aber vermischen sie sich oft,
und es ist die Aufgabe des Forschers, sie zu entwirren und ihre jeweiligen
logischen Grundlagen im rechten Denken aufzuzeigen.
Eine Konstante
ist, dass wir es bei allen Varianten mit einer radikalen Unterscheidung
zwischen Eigengruppen und Fremdgruppen zu tun haben.
Die Tabelle folgt der Logik von Wilhelm Heitmeyer von der Universität Bielefeld, der das Konzept
der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ entwickelt hat. Siehe Heitmeyer:
Deutsche
Zustände. Band 3. Frankfurt/Main: Suhrkamp, 2005; auch Andreas Zick et al.: Die Abwertung
der Anderen:
Eine europäische Zustandsbeschreibung zu Intoleranz, Vorurteilen und Diskrimi-
nierung. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2011.
Quelle: publikation.fes-gegen-rechtsextremismus.de
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Dienstag, 4. Juni 2013
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