Donnerstag, 9. Juli 2015

Wie frei darf das Internet sein?

Anbei sind Argumente für und gegen eine Netzsperre lesen.


Gegen ein kontrolliertes Internet

a) Das Internet ist ein Ort der freien Meinungsäußerung und ungehinderten Kommunikation. Es ist der Ausdruck des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung.

b) Internetzensur dient nur den Mächtigen, die sich der freien Meinungsäußerung nicht stellen wollen.

c) Internetzensur wird betrieben mit den fadenscheinigen Begründungen, die Moral, die gesellschaftlichen Normen, die nationale Sicherheit, die Rechte von Minderheiten oder Kulturen zu beschützen.

d) Das Internet darf nicht den wirtschaftlichen und staatlichen Interessen geopfert werden.

e) Die Kontrolle des Internets kann terroristische Aktivitäten nicht verhindern. Als Beispiel kann man den Anschlag vom 11.09.2001 nennen. Denn obwohl US-amerikanische Geheimdienste das Internet überwachten, konnten sie die Sicherheitsorgane nicht vor dem Anschlag warnen.

f) Durch das Sperren von Internetseiten werden die Probleme nicht gelöst, sondern nur verdrängt.

g) Auch rechtsradikale Propaganda ist z. B. als Information nützlich. Sie verweist auf gesellschaftliche Probleme, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Eine Netzsperre würde dies behindern.

h) Das „Totschlagargument“ Kinderpornografie ist falsch, denn Kinderpornos sind weltweit illegal. Wo immer solche Bilder auftauchen, kann die Justiz sofort eingreifen und die Täter verfolgen.

i) Netzsperren sind unzureichend, da zwar der Zugang zu Internetseiten erschwert wird, aber nicht verhindert werden kann. Es gibt genug technische Möglichkeiten, Netzsperren zu umgehen.

j) Wenn man Firmen erlaubt, Software für komplet- te Sperrungen anzuwenden, dauert es nicht mehr lange, dass tausende Seiten gesperrt werden, entweder aus politischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen.


Für eine Kontrolle des Internets
a) Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung schließt nicht das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Menschenwürde aus. Das ist der oberste Grundsatz. Daher muss es eine Kontrolle geben.

b) Nur der Staat kann den Schutz der Moral, der gesellschaftlichen Normen, der nationalen Sicherheit, der Rechte von Minderheiten oder Kulturen garantieren. Daher muss er das Recht haben, vorbeugend handeln zu können. Dazu gehört auch eine vorsorgliche Kontrolle des Internets.

c) Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen. Kriminelle und terroristische Vereinigungen verwenden das Internet als Kommunikationsmittel. Es wäre fahrlässig, das Netz diesen Gruppen ungestört zu überlassen.

d) Man darf Menschen, die sich nicht an die demokratischen Spielregeln und die Grundsätze der Menschenrechte halten, nicht ungehindert das Internet als Propagandamittel überlassen. Nur eine Kontrolle kann diese Auswüchse schon in seinen Anfängen erkennen und dagegen etwas unternehmen.


Hilfreich können hier u.a. folgende Seiten im Internet sein: 
 - 
http://www.ccc.de
 
 (Chaos Computer Club), 
 - 
http://www.spiegel.de
 
 (Nachrichtenmagazin Der Spiegel),
 - http://www.tagesschau.de
 
 oder 
 - 
http://www.heute.de
 
 (Nachrichtenportale von ARD bzw. ZDF),
 - http://www.bmfsfj.de
 
 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), 
 - 
http://www.bpb.de
 
 (Bundeszentrale für politische Bildung)
sowie die Internetseiten der im Bundestag vertretenen Parteien.



Quelle: Auschnitt aus
bpb
bpb_globaleherausforderungen_1.pdf

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