Dienstag, 2. Februar 2016

ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN IN EUROPA















































In allen 27 Ländern der Europäischen Union (EU) gibt es Strukturen für die Vertretung der Arbeitnehmer auf Betriebs- und Unternehmensebene.

Diese Strukturen verfolgen in allen Ländern prinzipiell denselben Zweck: Verteidigung und Förderung der Arbeitnehmerinteressen. Dennoch sind Formen und Regeln, nach denen sie arbeiten, sehr unterschiedlich.



Siehe auf:
http://www.boeckler.de/75.htm



Quelle:
Hans-Böckler-Stiftung
Düsseldorf 



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