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Unterstützen Sie unsere Kampagne und wenden Sie sich direkt an die großen Ratingagenturen und europäischen EntscheidungsträgerInnen.
Bedeutung der Ratings in Gesetzen verringern!
Die europäische und nationale Gesetzgebung hat – ebenso wie die
Europäische Zentralbank – dazu beigetragen, den Entscheidungen von
Ratingagenturen ein völlig übermäßiges Gewicht zu verleihen. Durch das
internationale Abkommen Basel II wurden den Ratingagenturen
quasi-behördliche Aufgaben übertragen: Deren Urteile wurden zum
gesetzlichen Maßstab für institutionelle Anleger (z.B. Pensionskassen
oder Fonds). Neben den demokratiepolitischen Bedenken sprechen vor allem
die Erfahrungen und potentiellen Interessenkonflikte gegen eine solche
quasi-behördliche Rolle der Ratingagenturen. Externe Ratings sollten
daher aus den einschlägigen Gesetzesmaterien ebenso herausgenommen
werden, wie aus Veranlagungsbestimmungen. Ratings und Ratingagenturen
sollen selbstverständlich nicht verboten – aber wieder auf ihre
ursprüngliche Dienstleistungsrolle reduziert werden.
Verantwortung der EntscheidungsträgerInnen stärken!
In den letzten Jahren vor der Finanzkrise haben Banken, Unternehmen
und auch öffentliche Einrichtungen ihre Verantwortung bei
Veranlagungsgeschäften an die Ratingagenturen ausgelagert und ihnen
blind vertraut. Dadurch wurde die Rolle der Ratingagenturen immer
stärker, ihre Urteile wurden von privaten Meinungen zu Entscheidungen
mit kollektiv-verbindlichen Auswirkungen. Es entstand eine Kultur der
kollektiven Verantwortungslosigkeit. Die Risikoabschätzung ist ureigenes
Kredit- und Veranlagungsgeschäft und soll nicht zur Gänze auslagerbar
sein. Geschäfte, deren Risiko nicht von einem professionellen Anleger
selbst abschätzbar ist, sollten von diesem auch schlichtweg nicht
getätigt werden dürfen.
Interessenkonflikte reduzieren!
EmittentInnen von bewerteten Finanzprodukten suchen sich für ihre
Ratings jene Agenturen aus, von denen sie auch gute Ratings bekommen.
Die Ratingagenturen sind allerdings von den Gebühren der EmittentInnen
abhängig, die für das Rating zahlen. Somit wohnt dem derzeitigen System
ein massiver Interessenkonflikt inne. Um diesen zu vermeiden, müssen die
Ratingmethoden und -modelle der Agenturen strikt überwacht und der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Außerdem müssen auch
alternative Zahlungsmodelle geprüft werden.
Marktkonzentration bekämpfen!
Die absurd hohen Umsatzrenditen der großen drei Ratingagenturen (plus
40 Prozent) zeugen von einer unglaublichen Marktdominanz. Der weitere
Ausbau dieser Oligopolstellung muss bekämpft werden. Nicht zuletzt
braucht es umfangreiche und für KonsumentInnen anwendbare
Haftungsregelungen für Ratingagenturen, die auch wirksam genug sind, um
die großen Drei bei Fehlentscheidungen zur Rechenschaft ziehen zu
können.
Transparenz schaffen!
Glaubwürdige und verantwortungsbewusste Ratings brauchen ein
Höchstmaß an Transparenz. Die Beurteilung von Staaten hat außerdem viel
heftigere Auswirkungen für die BürgerInnen in einem Staat als das Rating
von Unternehmen. Daher müssen Länderratings und Ratings von Unternehmen
von gänzlich unterschiedlichen Faktoren abhängen. In diesem
Zusammenhang sollen auch die Leistungen und Fehlleistungen der
Ratingagenturen öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein öffentliches
Register könnte dazu führen, dass Ratings nach der Performance der
Agentur vergeben werden, und nicht nach ihrem Marktanteil. Die von der
EU-Kommission vorgeschlagenen Doppelratings sind ebenfalls eine Methode,
um den Einfluß einzelner marktdominierender Agenturen zurückzudrängen.
Unabhängige Gegengewichte schaffen!
Langfristig ist die Schaffung einer unabhängigen europäsichen
Ratinagentur ein wichtiger Schritt, um die Fehler im System zu
korrigieren. Eine solche Agentur könnte Informationsdefizite
ausgleichen, für Transparenz und Verantwortung sorgen und sich an den
Bedürfnissen der Öffentlichkeit und nicht an den Bedürfnissen der
EigentümerInnen orientieren.
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Quelle: stopratingagencies.eu
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