Samstag, 7. April 2012

Die Änderung soll Ausnahmen des Bail Out – Verbotes (Nichtbeistandsklausel) möglich machen

NEUE WELTHERRSCHAFT ?

EU –Beamte und Vertreter des EU-Rates erarbeiten im geheimen gerade eine Änderung des Lissabon-Vertrages (in Kraft getreten 1. Dezember 2009). Die Änderung soll Ausnahmen des Bail Out – Verbotes (Nichtbeistandsklausel) möglich machen. Aus Brüsseler Sicht wäre es eine Komplettlösung für eine Transferunion, wenn die Ratifizierung des ESM-Vertrages gleichzeitig mit der Aufweichung des Bail-Out-Verbotes in Kraft treten würde. Um Volksabstimmungen zu umgehen, versucht man die Bail-Out-Lösung durch technische Verweise aufzuweichen. Darüber hinaus ist in der gesetzlichen Ratifizierung der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) festgeschrieben, dass er zur Aufgabenerfüllung an den Kapitalmärkten unbeschränkte Anleihen von Banken, Finanzinstitutionen und Personen aufnehmen kann.

Der ESM darf bewegliches und unbewegliches Vermögen, also auch Grund und Boden erwerben und veräußern und Verträge, auch Verkaufs- und Kaufverträge abschließen.

Der ESM mit seinem Eigentum, seiner Mittelausstattung und seinen Vermögenswerten genießt völlige Immunität. Fakt ist, das dies meines Erachtens, jeglichem Kaufmannsverstand und jeglicher guter Sitte widerspricht.

Wir sind dem ESM auf Gut Glauben völlig ausgeliefert!!!

Eine noch größere gesetzliche Schmierenkomödie, bei der mir das Lachen im Hals stecken bleibt, ist, dass der Gouverneursrat in unbegrenzter Höhe Kreditsummen bewilligen kann. Die ESM- Mitglieder, müssen unwiderruflich innerhalb von sieben Tagen die geforderte Summe - egal wie hoch- zahlen. Das ist ein Fass ohne Boden und kann einzelne ESM Mitgliedsländer selbst in den finanziellen Ruin treiben. Die ESM- Mitglieder sind unwiderruflich Mitglied und können nicht mehr austreten!!!

Conclusio: Zwangsmitgliedschaft

Dem Gouverneursrat sind keine Kontrollinstanzen nachgeschalten, das bedeutet, er kann nach Gut Dünken schalten und walten. Was bis zum Himmel stinkt und absolut nicht koscher ist, dass der Gouverneursrat juristisch nicht belangt werden kann.

Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen gilt, befreit. Dementsprechend kann der ESM wie eine Bank agieren, ohne eine Lizenz erwerben zu müssen.

Transparenz gibt es nicht.

Der ESM kann fernab jeglicher Realität in Zukunft machen was er will, ohne das ihm Einhalt geboten werden kann. DEUTSCHLAND (EUROPA) DARF AUF KEINEM FALL ZUSTIMMEN !!!


Quelle: Offener Brief an die Vorstände der Gewerkschaften

Bild von Heidelinde Penndorf
Heidelinde Penndorf








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