Parteidemokratie #3: Zum Ausländer geboren?
In Österreich kommen jährlich über 10.000 Kinder als Fremde im
eigenen Geburtsland zur Welt. Über die Staatsbürgerschaft von
Neugeborenen entscheidet in Österreich nämlich nicht der Geburtsort,
sondern immer noch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Internationale
Migrationsprozesse zwingen uns, nicht nur dieses Konzept der
Staatsbürgerschaftsvergabe an Neugeborene zu hinterfragen. Vielmehr
konfrontieren sie jede Demokratie, jede „Herrschaft des Volkes über das Volk“
mit der grundlegenden Frage: Gehören auch MigrantInnen zum ‚Volk’? Und
haben deshalb auch sie Anspruch auf die Rechte der StaatsbürgerInnen?
Eine Demokratie, welche ihren Grundprinzipien gerecht werden will, muss
diese Fragen mit ‚Ja’ beantworten.
von Julian Traut
Vor kurzem hat Statistik Austria die demographischen
Zahlen für das Jahr 2011 veröffentlicht. Während Österreichs
Medienlandschaft daraufhin mehr oder weniger aufgebracht über steigende
Zuwanderung und Ausländerquote berichtete, fand folgendes interessante
Detail zu diesen Zahlen in der österreichischen Öffentlichkeit kein
Gehör:
Wie jedes Jahr stieg auch 2011 die Zahl der AusländerInnen nicht nur aufgrund von Wanderungsbewegungen aus dem Ausland, sondern auch aufgrund von Geburten im Inland. Dies mag zunächst paradox klingen, ist aber logische Konsequenz des in Österreich angewandten Abstammungsprinzips bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Neugeborene.
Die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten nämlich nur jene in Österreich geborenen Kinder, deren Eltern die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Seit dem Jahr 2000 kamen in Österreich deshalb jedes Jahr mehr als 11% der Neugeborenen als Nicht-ÖsterreicherInnen zur Welt.
Im Jahr 2011 betrug der Anteil der in Österreich mit ausländischer Staatsbürgerschaft geborenen Kinder sogar 15,6%, das waren 12.186 Kinder. Insgesamt wurden von 2000 bis 2011 über 100.000 Kinder als AusländerInnen in Österreich geboren.
Viele dieser Kinder müssen im eigenen Geburtsland als Fremde aufwachsen, während ihnen sämtliche Rechte, die mit der Staatsbürgerschaft einhergehen, verwehrt bleiben – es sei denn, sie lassen sich in ihr Heimatland einbürgern.
Wie jedes Jahr stieg auch 2011 die Zahl der AusländerInnen nicht nur aufgrund von Wanderungsbewegungen aus dem Ausland, sondern auch aufgrund von Geburten im Inland. Dies mag zunächst paradox klingen, ist aber logische Konsequenz des in Österreich angewandten Abstammungsprinzips bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Neugeborene.
Die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten nämlich nur jene in Österreich geborenen Kinder, deren Eltern die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Seit dem Jahr 2000 kamen in Österreich deshalb jedes Jahr mehr als 11% der Neugeborenen als Nicht-ÖsterreicherInnen zur Welt.
Im Jahr 2011 betrug der Anteil der in Österreich mit ausländischer Staatsbürgerschaft geborenen Kinder sogar 15,6%, das waren 12.186 Kinder. Insgesamt wurden von 2000 bis 2011 über 100.000 Kinder als AusländerInnen in Österreich geboren.
Viele dieser Kinder müssen im eigenen Geburtsland als Fremde aufwachsen, während ihnen sämtliche Rechte, die mit der Staatsbürgerschaft einhergehen, verwehrt bleiben – es sei denn, sie lassen sich in ihr Heimatland einbürgern.
Das Abstammungsprinzip
führt aber nicht nur zu Identitätskonflikten, es steht in der
Migrationsgesellschaft auch im Gegensatz zu den Grundprinzipien einer
liberalen Demokratie.
Wenn man die Demokratie auf ihre Grundprinzipien herunterbricht, dann
muss ein demokratischer Staat versuchen, diesen Prinzipien gerecht zu
werden. Die modernen, liberalen, demokratischen politischen Systeme
unserer westlichen Welt werden dabei immer wieder vor neue
Herausforderungen gestellt.
Dazu gehören internationale Migrationsprozesse, welche die Bevölkerungsstruktur unserer Staaten gehörig durcheinanderbringen:
Dazu gehören internationale Migrationsprozesse, welche die Bevölkerungsstruktur unserer Staaten gehörig durcheinanderbringen:
In einem Staat leben plötzlich nicht nur
mehr StaatsbürgerInnen, sondern auch Menschen mit ‚fremder’
Staatsangehörigkeit – das alte Konzept der Staatsangehörigkeit als
Richtmaß für die Staaten zur Vergabe von bürgerlichen, politischen und
sozialen Rechten an ihr ‚Volk’ wird dadurch infrage gestellt.
- Gehören
auch MigrantInnen zum ‚Volk’?
- Und haben deshalb auch sie Anspruch auf
die Rechte der StaatsbürgerInnen? Eine Demokratie, welche ihren
Grundprinzipien gerecht werden will, muss diese Fragen mit ‚Ja’
beantworten.
Lesen Sie den komploetten Post unter:
Weiterführende Literatur:
Bauböck, Rainer (2003): Wessen Stimme zählt? Thesen über
demokratische Beteiligung in der Einwanderungsgesellschaft. In: Wiener
Hefte. Migration und Integration in Theorie und Praxis, Nr. 1/2003. S.
26-44.
Marshall, Thomas H. (1992): Bürgerrechte und soziale Klassen. Zur
Soziologie des Wohlfahrtsstaates. Campus Verlag, Frankfurt am Main / New
York.
http://bilgungwissen.blogspot.co.at/2012/06/burgerrechte-und-soziale-klassen.html
http://bilgungwissen.blogspot.co.at/2012/06/burgerrechte-und-soziale-klassen.html
Valchars, Gerd (2006): Defizitäre Demokratie. Staatsbürgerschaft und
Wahlrecht im Einwanderungsland Österreich. Braumüller Verlag, Wien.
Quelle: sektion8
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