So arbeitet die Volksanwaltschaft
Eine "Leicht Lesen Broschüre" der Volksanwaltschaft
Eine "Leicht Lesen Broschüre" der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit mehr als 30 Jahren die öffentliche Verwaltung in Österreich.
Sie überprüft, ob die Behörden sich an alle Gesetze halten oder ob in der öffentlichen Verwaltung irgendetwas nicht in Ordnung ist.
Wenn Sie ein Problem mit einem Amt haben, hilft Ihnen die Volksanwaltschaft gerne weiter.
Wir wollen, dass alle Menschen von der Verwaltung fair und gerecht behandelt werden.
Sie überprüft, ob die Behörden sich an alle Gesetze halten oder ob in der öffentlichen Verwaltung irgendetwas nicht in Ordnung ist.
Wenn Sie ein Problem mit einem Amt haben, hilft Ihnen die Volksanwaltschaft gerne weiter.
Wir wollen, dass alle Menschen von der Verwaltung fair und gerecht behandelt werden.
Es gibt insgesamt 3 Volksanwältinnen und Volksanwälte. Das sind die Mitglieder der Volksanwaltschaft.
Diese 3 Mitglieder werden vom Nationalrat gewählt. Sie können 6 Jahre lang arbeiten und dann noch einmal wieder gewählt werden.
Danach können sie nicht mehr in der Volksanwaltschaft arbeiten.
Diese 3 Mitglieder werden vom Nationalrat gewählt. Sie können 6 Jahre lang arbeiten und dann noch einmal wieder gewählt werden.
Danach können sie nicht mehr in der Volksanwaltschaft arbeiten.
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sind unabhängig. Sie können nicht abgewählt oder abberufen werden. Niemand kann sie entlassen. Die Volksanwältinnen und Volksanwälte werden vom Bundespräsidenten angelobt.
Jedes Jahr übernimmt ein anderes Mitglied der Volksanwaltschaft den Vorsitz über die Volksanwaltschaft. Das geschieht immer Ende Juni.
Jedes Jahr übernimmt ein anderes Mitglied der Volksanwaltschaft den Vorsitz über die Volksanwaltschaft. Das geschieht immer Ende Juni.
Die Volksanwaltschaft hilft allen Menschen in Österreich, die Probleme mit der öffentlichen Verwaltung haben. Es ist egal, wie alt Sie sind, wo Sie wohnen und
welche Staatsbürgerschaft Sie haben.
Sie können sich auch an die Volksanwaltschaft wenden, wenn Sie minderjährig sind, keine Österreicherin oder kein Österreicher sind oder nicht in Österreich wohnen.
welche Staatsbürgerschaft Sie haben.
Sie können sich auch an die Volksanwaltschaft wenden, wenn Sie minderjährig sind, keine Österreicherin oder kein Österreicher sind oder nicht in Österreich wohnen.
Quelle: bizeps info online
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