Donnerstag, 12. Juli 2012

Aufhebung der alleinigen Obsorge der Mutter bei ledigen Kindern

Quelle: meinbezirk.at/zillingtal



Aufhebung der alleinigen Obsorge der Mutter bei ledigen Kindern durch den VfGH ein Meilenstein im Familienrecht. Datum 11. Juli 2012



Nach der Verurteilung der Republik durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigte auch der VfGH, dass ledige Väter in Österreich diskriminiert werden und hob entsprechende Gesetze auf.



Vätern unehelicher Kinder muss laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig die Möglichkeit gegeben werden, alleinige oder gemeinsame Obsorge bei Gericht überhaupt zu beantragen.
Die derzeitige Regelung, mit der das nicht möglich ist, ist verfassungswidrig, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger heute mitteilte.


„Dass der Mutter (auch) die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, so Holzinger. „Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.



Dem Staat wurde nun eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt, so Holzinger. Begrüßenswert ist auch die Setzung einer Frist und dies vor den Nationalratswahlen 2013.



Zum Leidwesen der Frauen- und Gleichbehandlungsministerin Heinisch-Hosek (SPÖ) müssen sich auch Mütter einer pflegschaftsgerichtlichen Bewährungsprobe stellen, sofern Väter einen Antrag stellen.


Im Frauenministerium verwies man gegenüber der APA ansonst lediglich auf die laufenden Verhandlungen zum neuen Familienrecht.
Weitere Kommentare waren bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu vernehmen.



 Lesen Sie auch HIER !


 Quelle: meinbezirk.at/zillingtal



 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen