Donnerstag, 12. Juli 2012

Schuld ist immer derjenige, der dir die KO-Tropfen verabreicht!

Quelle: BKA / Bundesministerium f. Frauen und öffentlichen Dienst


Was sind K.O.Tropfen?
Unter dem Begriff K.O.-Tropfen werden flüssige Drogen subsumiert, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Eine Überdosis kann zum Tod führen.

K.O.-Tropfen werden meist gezielt Frauen und Mädchen zu jeder Tageszeit – nicht nur zur späten Stunde – in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die so betäubten Opfer zu vergewaltigen.
Die K.O.-Tropfen sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar. Täter können Fremde, Bekannte, aber auch vermeintliche "Freunde" aus dem persönlichen Umfeld sein.
Wirkung von K.O.-Tropfen


Nach der Einnahme der K.O.-Tropfen werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Dann wird ihnen übel und schwindelig.
Zeichen für eine Vergiftung durch K.O.-Tropfen sind:
  • Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten
  • Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt")
  • Willenlosigkeit
  • Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
  • Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie
In diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem eines schweren Alkoholrausch - hat der Täter Zeit, das Opfer an einem anderen Ort zu bringen, um dieses dort zu vergewaltigen.
In weiterer Folge führen K.O.-Tropfen im Endeffekt meist zur Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung.


Opfer erwachen dann meist mit bruchstückhafter oder keiner Erinnerung an ihnen unbekannten Orten oder aber auch zu Hause, ohne zu wissen wie sie dorthin gekommen sind.
Dieser Filmriss hinterlässt großes Unwissen bei den Opfern, sowohl was die Identität des Täters als auch das ihnen angetane Gewaltverbrechen betrifft. Diese Unwissenheit ist sehr belastend, beschämend und verunsichernd, sollte aber nicht vor einer Anzeige bei der Polizei abhalten. 


Wichtig: Schuld ist immer derjenige, der dir diese Tropfen verabreicht!

Klare Anhaltspunkte für sexuelle und körperliche Übergriffe sind blaue Flecken, Unterleibsschmerzen oder Spermaspuren sowie zerrissene oder fehlende Kleidungsstücke.


Siehe weiters auch:

- Flyer zur Informationsoffensive K.O.-Tropfen

- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Strafrechtliche Verfolgung
- Beweissicherung 
- Telefon Hotlines und Beratung 
- Links

 

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 Quelle: BKA / Bundesministerium f. Frauen und öffentlichen Dienst

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