Samstag, 5. Mai 2012

Eckpunkte für Reform des Urheberrechts

Quelle: OTS


SPÖ-Kultursprecherin Ablinger erklärte in ihrem Statement, dass Internet und digitale Kommunikation immer mehr in Zusammenhang mit
urheberrechtlichen Fragen stehen. Es brauche daher "zeitgemäße Adaptionen des Urheberrechts, die neue Formen der kulturellen Praxis berücksichtigen und die einen gerechten Ausgleich der Interessen der Urheberinnen und Urheber, der Verwerterinnen und Verwerter und der Nutzerinnen und Nutzer schaffen", bekräftigte Abfingre. 


Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass die digitale
Revolution enorme Möglichkeiten hinsichtlich Wissenszugang, Fortschritt und Emanzipation bietet, die genutzt werden müssten, so Abfingre.


Gerade im Zusammenhang mit Fragen rund um Urheberrecht und digitale Kopien müsse sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gehandelt werden, so Ablinger mit Verweis auf die Bedeutung der netzpolitischen Kooperation von SPÖ, SPD und S&D.



Um für einen gerechten Interessensausgleich im Urheberrecht zu sorgen, braucht es eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Dabei sind für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten folgende drei Punkte besonders wichtig:


1* Urheberrecht und neue Nutzungspraktiken versöhnen:
Hier sei die starre Systematik des so genannten Schrankenkatalogs zu
flexibilisieren. Gerade im Bildungsbereich (Verwendung von Werken im
Schulunterricht) sei eine moderate Öffnung von Schranken mit Sozialbezug sinnvoll, sagte Klingel.


2* Urheberinnen und Urheber mittels Urhebervertragsrecht stärken:
Hier geht es darum, die strukturell schwächere Position der Urheber in den Vergütungsverhandlungen mit den Verwertern auszugleichen.
Dafür brauche es z.B. wirksame Kontroll- und Sanktionsmechanismen, so
Ablinger, die auch für ein "unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht" im wissenschaftlichen Bereich plädierte.


3* Verwaiste Werke zugänglich machen:
So genannte verwaiste oder vergriffene Bücher online zugänglich zu machen, liegt im gesellschaftlichen Interesse. Da für eine Verwendung dieser Werke die Einwilligung von Rechteinhabern Voraussetzung ist, die Rechteinhaber bei verwaisten Werken aber unbekannt oder nicht ermittelbar sind, brauche es hier entsprechende Regelungen, um zu verhindern, dass diese kulturellen Schätze verloren gehen, sagte Regner. 



Hat eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber ergeben,dass dieser nicht feststellbar ist, soll gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden, erklärte Regner. 
Auf europäischer Ebene seien hierzu schon heuer erste Ergebnisse
erwartbar: "Wir sind da sehr konkret unterwegs", sagte Regner.





OTS0180 2012-05-04 12:40 041240 Mai 12
SPK0004 0630

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