Freitag, 29. Juni 2012

Angriff auf die Demokratie



Wer nicht sofort die Zeit hat den Post komplett zu lesen, schaue sich doch bitte das Video an:

ESM - sehr verständlich erklärt!
http://www.youtube.com/watch?v=r4crr-kX9zc&feature=player_embedded
via Stephan Schulmeister / Wirtschaftsforschungsinstitut:


Sozialstaat praktisch auf Dauer strangulieren !!!

Noch nie seit Gründung der EU haben die Regierenden ein Regelwerk beschlossen, das folgende Merkmale gleichzeitig aufweist:

- Die Zielsetzung einer Eindämmung der Staatsverschuldung ist richtig.

- Die Methode des kollektiven Sparens bewirkt das Gegenteil, insbesondere wegen der Eindämmung der Wirtschaftsdynamik.

- Das Regelwerk basiert auf der monetaristisch-neoliberalen Theorie, deren politischen Hauptziele der Abbau des Sozialstaats, die Regelbindung der Politik und die De-Regulierung der Finanzmärkte sind.

- Die Politik möchte sich mit dem Regelwerk aus dem „Zinsdiktat“ der Märkte befreien indem sie sich ihnen unterwirft !!!

- Das Regelwerk als Garant für den Erhalt des europäischen Sozialmodells gefeiert

- Verlagerung der Budgethoheit zur EU-Kommission

- Bekämpfung von Wirtschaftskrisen kaum mehr möglich

- Demontage des Europäischen Sozialmodells

- Nicht zuletzt aus innenpolitischen Gründen (Bundestagswahl 2013) schärft Merkel ihr Stabilitätsprofil (keine Unterstützung für Spanien und Italien). Innerhalb der EZB vertieft sich die Kluft zwischen deutschen „Hardlinern“ und der Mehrheit der Gouverneure. Gleichzeitig vertieft sich die Rezession in Spanien und Italien, die Anleihenzinsen steigen.

- Ein neuerlicher (ganz „normaler“) Bärenmarkt auf den Börsen lässt die Aktienkurse weltweit wieder um 50% sinken, die massive Entwertung des Vermögens von Haushalten, Unternehmen und Pensionsfonds führt unspektakulär langsam in eine Rezession, die Arbeitslosigkeit steigt merklich an, ebenso die Budgetdefizite.


siehe Schulmeisters kompletten Post unter:
http://stephan.schulmeister.wifo.ac.at/fileadmin/homepage_schulmeister/files/Fiskalpakt_Misere__end_04_12.pdf




Äusserst kritisch sehe ich auch BM Fekters unqualifizierte Behauptung:
"ESM kann nicht unbeschränkt Kapital abrufen"

Österreich zahlt laut Fekter 2,2 Mrd. € in den ESM, dazu kommen Haftungen im Ausmaß von weiteren 17 Mrd. €. Die Behauptung, der ESM könne unbeschränkt Kapital abrufen, sei falsch, bekräftigte sie, und sie werde auch nicht wahrer, wenn man sie ständig wiederhole.
Verteidigt wurde von Fekter auch die Immunität der Organe des ESM: diese schützt ihr zufolge davor, dass "Spekulanten und Zocker" den Fonds "niederklagen". 




Anbei jetzt die FAKTEN die unsere Politiker nicht kennen wollen:

ARTIKEL 10 - Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
(1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig. Er kann
beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern!


 ARTIKEL 25 - Deckung von Verlusten
(1) Verluste aus den Operationen des ESM werden beglichen
     a) zunächst aus dem Reservefonds,
     b) sodann aus dem eingezahlten Kapital und
     c) an letzter Stelle mit einem angemessenen Betrag des genehmigten nicht eingezahlten Kapitals, der nach Maßgabe des Artikels 9 Absatz 3 abgerufen wird.
(2) Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3 erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält.


ARTIKEL 32 - Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen
(1) ...
(2) Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit,
     a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern,
     b) Verträge abzuschließen,
     c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und
     d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.
(3) Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine
Immunität.
(4) Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche,
administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.
(5) Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.
(6) Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.
(7) ...
(8) Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.
(9) Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs-unternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.


ARTIKEL 35 - Persönliche Immunitäten
(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und
die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.


Auf deutsch:

ESM kann tun und lassen was es will, kann klagen aber nicht beklagt werden, steht völlig über jeden nationalen und internationalen Gesetz !!!


Darum auch folgendes: 

E-Mail an die Abgeordneten des Nationalrats

GEGEN den undemokratischen Fiskalpakt und FÜR ein solidarisches Europa


Der Fiskalpakt soll nun statt im Herbst doch schon am 4. oder 5. Juli im Parlament mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP durchgewunken werden.

Das heißt es ist jetzt noch einmal besonders wichtig, ein klares Zeichen zu setzen und vor allem den Abgeordneten dieser beiden Parteien im Nationalrat Rückenwind für ihre Entscheidung GEGEN den undemokratischen Fiskalpakt / Kaputtsparpolitik und FÜR ein solidarisches Europa zu geben. 



Schicke jetzt den Abgeordneten von SPÖ und ÖVP im österreichischen Nationalrat eine Mail und fordere sie auf den Fiskalpakt zu stoppen!
http://www.attac.at/kampagnen/fiskalpakt-stoppen/jetzt-bis-47-e-mail-aktion.html



Hilfestellung bei der Suche nach den Abgeordneten:



OHNE Fiskalpakt auch KEIN ESM!


1 Kommentar:

  1. Der Europäische Rettungsschirm ESM – ein krasser Knebelvertrag

    EVA PICHLER

    Risiken des ESM sind unberechenbar, die Kosten zu hoch, ein nachträglicher Ausstieg unmöglich: Dem darf man nicht zustimmen!

    Blinde Gefolgschaft?

    Wir verlassen uns hier offenbar blind auf Deutschland. Hier soll keine historische Parallele gezogen werden – allein die nicht unplausible Vorstellung, dass die nächsten Wahlen die politische Machtkonstellation verschieben, wirkt beunruhigend.

    Was geändert werden müsste

    Eine mögliche Liste einforderbarer Änderungen wäre:

    1.)Alljährliche Kündigungsmöglichkeit der ESM-Mitgliedschaft;

    2.)Bekanntgabe der Obergrenze potenzieller Haftungen;

    3.)Ausschluss der Möglichkeit, dass Einzahlungen säumiger Mitglieder von anderen Ländern übernommen werden müssen;

    4.)erhöhte Transparenz der Entscheidungsfindung im EMS, verstärkte Kontrolle.

    Eva Pichler (54) studierte Volkswirtschaftslehre in Wien und an der London School of Economics. Sie war Universitätsassistentin an der Uni Graz, derzeit a.o. Professorin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ihre Spezialgebiete sind: Wettbewerbsökonomie, Industrieökonomik, Sozialpolitik.

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